
- Studium der Psychologie
- Ausbildung zum Klinischen Psychologen
- Kinder-, Jugend- und Familienpsychologe
- Anerkannter Berater vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG
- Vielfältige fachspezifische Weiterbildungen
- Langjährige Berufserfahrung im Bereich der psychologischen Diagnostik und Behandlung
- Vertrauen, Wertschätzung und Kompetenz als wichtige Arbeitsprinzipien